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   BVerfG, 10.05.2021 - 2 BvQ 47/21   

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BVerfG, 10.05.2021 - 2 BvQ 47/21 (https://dejure.org/2021,13912)
BVerfG, Entscheidung vom 10.05.2021 - 2 BvQ 47/21 (https://dejure.org/2021,13912)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Mai 2021 - 2 BvQ 47/21 (https://dejure.org/2021,13912)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgloser Eilantrag gegen fachgerichtliche Zwischenentscheidung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Erfolgloser Eilantrag gegen die Terminierung einer mündlichen Verhandlung in einem Zivilverfahren - Schutzwürdiges Interesse an sofortiger verfassungsgerichtlicher Überprüfung der fachgerichtlichen Zwischenentscheidung nicht dargelegt

  • rewis.io

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Terminierung einer mündlichen Verhandlung in einem Zivilverfahren - Schutzwürdiges Interesse an sofortiger verfassungsgerichtlicher Überprüfung der fachgerichtlichen Zwischenentscheidung nicht dargelegt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Terminierung einer mündlichen Verhandlung in einem Zivilverfahren; Schutzwürdiges Interesse an sofortiger verfassungsgerichtlicher Überprüfung der fachgerichtlichen Zwischenentscheidung nicht dargelegt

  • rechtsportal.de

    Eilantrag gegen die Terminierung einer mündlichen Verhandlung in einem Zivilverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Terminierung einer mündlichen Verhandlung in einem Zivilverfahren - Schutzwürdiges Interesse an sofortiger verfassungsgerichtlicher Überprüfung der fachgerichtlichen Zwischenentscheidung nicht dargelegt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 09.05.2019 - 2 BvQ 46/19

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Durchsicht

    Auszug aus BVerfG, 10.05.2021 - 2 BvQ 47/21
    Die Antragstellerin hat nicht dargelegt, dass der Antrag in der zugehörigen Hauptsache überhaupt zulässig wäre (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Mai 2020 - 2 BvQ 26/20 -, juris, Rn. 23; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Mai 2019 - 2 BvQ 46/19 -, juris, Rn. 2).
  • BVerfG, 07.05.2020 - 2 BvQ 26/20

    Durchsuchung wegen des Verdachts der Geldwäsche (Erfordernis eines doppelten

    Auszug aus BVerfG, 10.05.2021 - 2 BvQ 47/21
    Die Antragstellerin hat nicht dargelegt, dass der Antrag in der zugehörigen Hauptsache überhaupt zulässig wäre (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Mai 2020 - 2 BvQ 26/20 -, juris, Rn. 23; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Mai 2019 - 2 BvQ 46/19 -, juris, Rn. 2).
  • BVerfG, 17.11.2006 - 1 BvQ 33/06

    Anforderungen an die Darlegung in einem Eilantrag

    Auszug aus BVerfG, 10.05.2021 - 2 BvQ 47/21
    Der Antrag ist bereits unzulässig; es fehlt an der hinreichenden Substantiierung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 32 Absatz 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. November 2006 - 1 BvQ 33/06 -, juris; Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 2008 - 2 BvQ 36/08 -, juris und 10. September 2009 - 2 BvQ 58/09 -).
  • BVerfG, 05.11.2001 - 2 BvR 1846/01

    Grundsatz der Subsidiarität steht Verfassungsbeschwerde gegen Terminsladung im

    Auszug aus BVerfG, 10.05.2021 - 2 BvQ 47/21
    Die Antragstellerin wendet sich gegen die Terminierung einer mündlichen Verhandlung und damit gegen eine gerichtliche Zwischenentscheidung in einem Zivilverfahren, ohne darzulegen, dass sie ein dringendes schutzwürdiges Interesse daran habe, dass über die Verfassungsmäßigkeit der Zwischenentscheidung sofort und nicht erst in Verbindung mit der Überprüfung der Endentscheidung erkannt werde, weil bereits diese Zwischenentscheidung einen bleibenden rechtlichen Nachteil für sie zu Folge hätte, der sich später gar nicht oder jedenfalls nicht mehr vollständig beheben ließe (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. November 2001 - 2 BvR 1846/01 -, Rn. 2).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 2 BvQ 58/09

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung bezüglich der Teilnahme

    Auszug aus BVerfG, 10.05.2021 - 2 BvQ 47/21
    Der Antrag ist bereits unzulässig; es fehlt an der hinreichenden Substantiierung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 32 Absatz 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. November 2006 - 1 BvQ 33/06 -, juris; Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 2008 - 2 BvQ 36/08 -, juris und 10. September 2009 - 2 BvQ 58/09 -).
  • BVerfG, 28.11.2008 - 2 BvQ 36/08
    Auszug aus BVerfG, 10.05.2021 - 2 BvQ 47/21
    Der Antrag ist bereits unzulässig; es fehlt an der hinreichenden Substantiierung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 32 Absatz 1 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. November 2006 - 1 BvQ 33/06 -, juris; Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 2008 - 2 BvQ 36/08 -, juris und 10. September 2009 - 2 BvQ 58/09 -).
  • VerfGH Thüringen, 17.11.2023 - VerfGH 34/23

    Staats- und Verfassungsrecht; Einstweilige Anordnung

    Wird - wie hier - isoliert eine einstweilige Anordnung beantragt, muss der Antrag mithin die Angaben enthalten, die nach § 26 Abs. 1 ThürVerfGHG zur Begründung der noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde erforderlich sind (ThürVerfGH, Beschluss vom 31. März 2023 - VerfGH 6/23 -, S. 4 f. des amtlichen Umdrucks; Beschluss vom 18. Oktober 2023 - VerfGH 28/23 -, S. 5 des amtlichen Umdrucks; zur identischen Rechtslage im Bundesverfassungsgerichtsgesetz vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. September 2015 - 2 BvQ 29/15 -, juris Rn. 2; Beschluss vom 6. Juli 2021 - 2 BvQ 62/21 -, juris Rn. 1; Beschluss vom 10. Mai 2021 - 2 BvQ 47/21 -, juris Rn. 1; Beschluss vom 12. Januar 2023 - 2 BvQ 1/23 -, juris Rn. 3).
  • BVerfG, 22.11.2022 - 2 BvQ 92/22

    Erfolgloser Eilantrag und unzulässiges Ablehnungsgesuch

    Es fehlt an einem hinreichend substantiierten Vortrag zu den Voraussetzungen von § 32 Abs. 1 BVerfGG, da der Antragsteller nicht substantiiert dargelegt hat, dass ein Antrag in der Hauptsache weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet wäre (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juli 2021 - 2 BvQ 62/21 -, Rn. 1 und vom 10. Mai 2021 - 2 BvQ 47/21 -, Rn. 1).
  • BVerfG, 26.10.2022 - 2 BvQ 92/22

    Mangels hinreichender Darlegungen unzulässiger isolierter Eilantrag in einer

    Es fehlt an einem hinreichend substantiierten Vortrag zu den Voraussetzungen von § 32 Abs. 1 BVerfGG, da der Antragsteller nicht substantiiert dargelegt hat, dass ein Antrag in der Hauptsache weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet wäre (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juli 2021 - 2 BvQ 62/21 -, Rn. 1 und vom 10. Mai 2021 - 2 BvQ 47/21 -, Rn. 1).
  • BVerfG, 22.12.2021 - 2 BvQ 103/21

    Eilantrag mangels hinreichender Antragsbegründung erfolglos

    Es fehlt an einem hinreichend substantiierten Vortrag zu den Voraussetzungen von § 32 Abs. 1 BVerfGG, da der Antragsteller nicht substantiiert dargelegt hat, dass ein Antrag in der Hauptsache weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet wäre (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juli 2021 - 2 BvQ 62/21 -, Rn. 1; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Mai 2021 - 2 BvQ 47/21 -, Rn. 1).
  • VerfGH Thüringen, 18.10.2023 - VerfGH 28/23

    Einzelfall eines erfolglosen Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Wird - wie hier - isoliert eine einstweilige Anordnung beantragt, muss der Antrag mithin die Angaben enthalten, die nach § 26 Abs. 1 ThürVerfGHG zur Begründung der noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde erforderlich sind (ThürVerfGH, Beschluss vom 31. März 2023 - VerfGH 6/23 -, S. 4 f. des amtlichen Umdrucks; zur identischen Rechtslage im Bundesverfassungsgerichtsgesetz vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. September 2015 - 2 BvQ 29/15 -, juris Rn. 2; Beschluss vom 6. Juli 2021 - 2 BvQ 62/21 -, juris Rn. 1; Beschluss vom 10. Mai 2021 - 2 BvQ 47/21 -, juris Rn. 1; Beschluss vom 12. Januar 2023 - 2 BvQ 1/23 -, juris Rn. 3).
  • VerfGH Thüringen, 18.10.2023 - VerfGH 29/23

    Einzelfall eines erfolglosen Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Wird - wie hier - isoliert eine einstweilige Anordnung beantragt, muss der Antrag mithin die Angaben enthalten, die nach § 26 Abs. 1 ThürVerfGHG zur Begründung der noch zu erhebenden Verfassungsbeschwerde erforderlich sind (ThürVerfGH, Beschluss vom 31. März 2023 - VerfGH 6/23 -, S. 4 f. des amtlichen Umdrucks; zur identischen Rechtslage im Bundesverfassungsgerichtsgesetz vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. September 2015 - 2 BvQ 29/15 -, juris Rn. 2; Beschluss vom 6. Juli 2021 - 2 BvQ 62/21 -, juris Rn. 1; Beschluss vom 10. Mai 2021 - 2 BvQ 47/21 -, juris Rn. 1; Beschluss vom 12. Januar 2023 - 2 BvQ 1/23 -, juris Rn. 3).
  • BVerfG, 12.04.2023 - 2 BvQ 35/23

    Erfolgloser Eilantrag bzgl eines Strafverfahrens - mangelnde Darlegungen zu

    Es fehlt an einem hinreichend substantiierten Vortrag zu den Voraussetzungen von § 32 Abs. 1 BVerfGG, da der Antragsteller nicht substantiiert dargelegt hat, dass ein Antrag in der Hauptsache weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet wäre (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Mai 2021 - 2 BvQ 47/21 -, Rn. 1; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juli 2021 - 2 BvQ 62/21 -, Rn. 1).
  • BVerfG, 25.05.2022 - 2 BvQ 45/22

    Erfolgloser Eilantrag mangels hinreichend substantiierten Vortrags

    Es fehlt an einem hinreichend substantiierten Vortrag zu den Voraussetzungen von § 32 Abs. 1 BVerfGG , da der Antragsteller nicht substantiiert dargelegt hat, dass ein Antrag in der Hauptsache weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet wäre (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juli 2021 - 2 BvQ 62/21 -, Rn. 1; Beschluss vom 10. Mai 2021 - 2 BvQ 47/21 -, Rn. 1).
  • BVerfG, 06.07.2022 - 2 BvQ 55/22

    Erfolgloser Eilantrag mangels hinreichend substantiierten Vortrags

    Es fehlt an einem hinreichend substantiierten Vortrag zu den Voraussetzungen von § 32 Abs. 1 BVerfGG, da der Antragsteller nicht substantiiert dargelegt hat, dass ein Antrag in der Hauptsache weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet wäre (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juli 2021 - 2 BvQ 62/21 -, Rn. 1 und vom 10. Mai 2021 - 2 BvQ 47/21 -, Rn. 1).
  • BVerfG, 02.08.2021 - 2 BvQ 76/21

    Mangels hinreichender Darlegungen zu den Erfolgsaussichten der Hauptsache

    Es fehlt an einem hinreichend substantiierten Vortrag zu den Voraussetzungen von § 32 Abs. 1 BVerfGG, da die Antragstellerin nicht substantiiert dargelegt hat, dass ein Antrag in der Hauptsache weder unzulässig noch offensichtlich unbegründet wäre (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juli 2021 - 2 BvQ 62/21 -, Rn. 1; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Mai 2021 - 2 BvQ 47/21 -, Rn. 1).
  • BVerfG, 22.07.2022 - 2 BvQ 63/22

    Wegen Begründungsmangels unzulässiger Antrag auf Erlass einer einstweiligen

  • BVerfG, 25.07.2022 - 2 BvQ 65/22

    Wegen Substantiierungsmangels unzulässiger Antrag auf Erlass einer einstweiligen

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